Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Schulungen, Webinare, Symposien, Fortbildungen und Fachtagungen der Hevert-Arzneimittel GmbH & Co. KG

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die Hevert-Arzneimittel GmbH & Co. KG (im Folgenden: „Hevert“) richtet sich mit ihrem Angebot an Schulungen, Webinaren, Symposien, Fortbildungen und Fachtagungen ausschließlich an Mitglieder des medizinisch pharmazeutischen Fachkreises und nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Durch den Vertragsschluss bestätigt der Vertragspartner (im Folgenden: „Teilnehmer“), dass er die von Hevert zu erbringenden Leistungen für seine gewerbliche oder freiberuflich Tätigkeit in Anspruch nimmt.

1.2 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Hevert und ihren Vertragspartnern, Schulungen, Webinare, Symposien, Fortbildungen und Fachtagungen betreffend.

1.3 Abweichende und ergänzende Regelungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

2. Gegenstand des Vertrages

2.1 Gegenstand des Vertrages sind Schulungen, Webinaren, Symposien, Fortbildungen und Fachtagungen (im Folgenden bei Gesamtbenennung: „Veranstaltung“)

3. Vertragsschluss

3.1 Webinar

Der Teilnehmer kann sich nach Registrierung über das Internetportal der Hevert Akademie unter hevert-akademie.de zu den dort angebotenen Webinaren anmelden.

3.2 Schulungen, Symposien, Fortbildungen und Fachtagungen.

Der Teilnehmer kann sich per Telefax oder E-Mail oder nach Registrierung über das Internetportal der Hevert Akademie unter hevert-akademie.de zu den dort angebotenen Veranstaltungen anmelden.

4. Teilnahmegebühren

4.1 Die Teilnahmegebühren richten sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preistabelle von Hevert.

5. Vertretung, Umbuchung und Stornierung

5.1 Sollte der Teilnehmer an der Teilnahme der gebuchten Veranstaltung verhindert sein, ist er nach den folgenden Bedingungen zur Benennung eines Vertreters, Umbuchung oder Stornierung berechtigt.

5.2 Benennung eines Vertreters

5.2.1 Der Teilnehmer ist berechtigt, einen ebenfalls dem medizinisch pharmazeutischen Fachkreis zugehörigen Vertreter für die Teilnahme der von ihm gebuchten Veranstaltung zu benennen.

5.2.2 Dem Teilnehmer entstehen für die Benennung eines Vertreters neben der Teilnahmegebühr keine gesonderten Kosten.

5.3 Umbuchung

5.3.1 Der Teilnehmer ist berechtigt, einmalig innerhalb des aktuellen Kalenderjahres auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern ein solcher von Hevert angeboten wird.

5.3.2 Die Umbuchung hat bis spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn in Textform zu erfolgen.

5.3.3 Für die Umbuchung fallen folgende vom Teilnehmer zu tragenden Bearbeitungsgebühren bei Hevert an:

  • Die Umbuchung der Teilnahme an Webinaren ist kostenfrei.
  • Bis einschließlich 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die Umbuchung der Teilnahme an Schulungen, Symposien, Fortbildungen und Fachtagungen kostenfrei
  • Für die Umbuchung der Teilnahme an Schulungen, Symposien, Fortbildungen und Fachtagungen 27 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR zzgl. MwSt. an.

5.4 Stornierung

5.4.1 Der Teilnehmer ist jederzeit zur Stornierung berechtigt.

5.4.2 Die Stornierung hat bis spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn in Textform zu erfolgen.

5.4.3 Für die Stornierung fallen folgende vom Teilnehmer zu tragenden Bearbeitungsgebühren bei Hevert an:

  • Die Stornierung der Teilnahme an Webinaren ist kostenfrei
  • Bis einschließlich 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die Stornierung der Teilnahme an Schulungen, Symposien, Fortbildungen und Fachtagungen kostenfrei
  • Für die Stornierung der Teilnahme an Schulungen, Symposien, Fortbildungen und Fachtagungen 27 Tage bis einschließlich 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr der jeweiligen Veranstaltung an.
  • Für die Stornierung der Teilnahme an Schulungen, Symposien, Fortbildungen und Fachtagungen 14 Tage bis einschließlich 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr der jeweiligen Veranstaltung an.

6. Absage von Veranstaltungen

6.1 Hevert ist berechtigt, aus Gründen, die Hevert nicht zu vertreten hat, insbesondere bei nicht Erreichen der Mindesteilnehmerzahl und Erkrankung des Referenten, die von Hevert angebotenen Veranstaltungen, abzusagen.

6.2 Hevert benachrichtigt den Teilnehmer unverzüglich in Textform von der Absage von Veranstaltungen.

6.3 Bei Absage von Veranstaltungen werden dem Teilnehmer bereits geleistete Teilnahmegebühren zurückerstattet.

6.4 Dem Teilnehmer stehen bei Absage von Veranstaltungen neben der Rückerstattung bereits geleisteter Teilnahmegebühren keine weitergehenden Ansprüche zu, insbesondere keine Ersatzansprüche für bereits veranlasste Aufwendungen wie Reise- oder Unterkunftskosten.

7. Änderungsvorbehalt

7.1 Hevert behält sich vor, inhaltliche und organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung durchzuführen, soweit die Änderungen den Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Hevert ist insbesondere berechtigt, den für die Veranstaltung vorgesehenen Referenten durch einen anderen gleichwertig qualifizierten Referenten zu ersetzen.

8. Urheberrechte

8.1 Die im Rahmen der Veranstaltung verwendeten und zur Verfügung gestellten Unterlagen (im Folgenden: „Veranstaltungsunterlagen“) sind urheberrechtlich geschützt.

8.2 Der Teilnehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung von Hevert zur Vervielfältigung, Veröffentlich oder Weitergabe der Veranstaltungsunterlagen berechtigt.

9. Anwendbares Recht, Gerichtstand

9.1 Auf die Vertragsbeziehung ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts anwendbar.

9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Hevert.